Nebenkosten erklärt: Diese Kosten dürfen Vermieter berechnen

Nebenkosten werden oft unterschätzt, doch sie beeinflussen die Gesamtkosten einer Wohnung stark. Umso wichtiger ist es zu wissen, welche Posten Vermieter abrechnen dürfen und welche nicht.

1. Was sind Nebenkosten?

Nebenkosten (Betriebskosten) sind laufende Kosten, die durch die Nutzung des Gebäudes entstehen. Sie müssen vertraglich vereinbart sein.

2. Umlagefähige Kosten

Diese dürfen Vermieter weiterberechnen:

  • Heizung
  • Warmwasser
  • Müllabfuhr
  • Grundsteuer
  • Straßenreinigung
  • Hausmeister
  • Gartenpflege
  • Aufzug
  • Gebäudereinigung
  • Beleuchtung gemeinsamer Bereiche

3. Nicht umlagefähige Kosten

Diese zahlt der Vermieter:

  • Instandhaltung
  • Verwaltungskosten
  • Reparaturen
  • Versicherungen, soweit sie nicht umlagefähig vereinbart wurden

4. Nebenkostenabrechnung

Einmal pro Jahr. Sie muss enthalten:

  • Zeitraum
  • Gesamtkosten
  • Verteilerschlüssel
  • Verbrauch des Mieters
  • Nachzahlung oder Erstattung

5. Verteilerschlüssel

Meist nach:

  • Wohnfläche
  • Personenzahl
  • Verbrauch

6. Warmmiete vs. Kaltmiete

  • Warmmiete = Kaltmiete + Nebenkosten
  • Variable Kosten hängen vom Verbrauch ab

7. Fazit

Transparente Nebenkosten sichern Fairness.
Unklare Abrechnungen können angefochten werden.

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